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Lichttechnische Anforderungen
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
Die Mindestbeleuchtungsstärke beträgt 1 Lux in der Achse der Rettungswege und zwar auf dem Fußboden. Bei der Berechnung der Beleuchtungsstärke ist ein Planungsfaktor von 1,25 für Alterung und Verschmutzung zu berücksichtigen: Neuwert = 1,25 Lux Gebrauchswert = 1,0 Lux
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährung
Die Beleuchtungsstärke darf 15 Lux bzw. 10 % der Nenn-beleuchtungsstärke der Allgemeinbeleuchtung nicht unterschreiten.
Rettungszeichenleuchte – Mindestgröße
Rettungswege müssen während der betriebserforderlichen Zeit deutlich erkennbar sein. Die Erfüllung dieser Grundforderung setzt eine Mindestgröße für Rettungszeichen voraus.
Formel für die Berechnung der Höhe von Rettungszeichen:
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