Not u. Sicherheitsbeleuchtung

Not und Sicherheitsbeleuchtung

Lichttechnische Anforderungen

Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege

Die Mindestbeleuchtungsstärke beträgt 1 Lux in der Achse der Rettungswege und zwar auf dem Fußboden. Bei der Berechnung der Beleuchtungsstärke ist ein Planungsfaktor von 1,25 für Alterung und Verschmutzung zu berücksichtigen:
Neuwert = 1,25 Lux
Gebrauchswert = 1,0 Lux

Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährung

Die Beleuchtungsstärke darf 15 Lux bzw. 10 % der Nenn-beleuchtungsstärke der Allgemeinbeleuchtung nicht unterschreiten.

Rettungszeichenleuchte – Mindestgröße

Rettungswege müssen während der betriebserforderlichen Zeit deutlich erkennbar sein. Die Erfüllung dieser Grundforderung setzt eine Mindestgröße für Rettungszeichen voraus.

Formel für die Berechnung der Höhe von Rettungszeichen:

 

Beispiel:
Bei einer Erkennungsweite von 50 m muß die Zeichenhöhe mindestens 25 cm betragen.

Sicherheitsfarbe: Grün
Kontrastfarbe: Weiß

 

Sicherheitsbeleuchtung