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Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) vom Januar 2002 sind alle Haus- und Gebäudebesitzer angehalten, Energie einzusparen. Die Energieeinsparverordnung fasst heute die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung zusammen. Dadurch wird die gesamte einem Gebäude zugeführte Energiemenge (zur Beheizung, Warmwasseraufbereitung, Belüftung, Kühlung, die Energiebereitstellungsverluste usw.) betrachtet. Wurden bisher bei einem Haus oder Gebäude überwiegend die Bauteile bewertet, so zählt jetzt auch beispielsweise die Art der Heizung, die Art der Warmwasserbereitung, die Art der Energie, nach Süden ausgerichtete Fenster, der Bauort usw. Der Hauptansatzpunkt für die weitere Verringerung des Heizenergiebedarfs ist somit das Beurteilen der Gebäudehülle mit der installierten Haus- und Heiztechnik. Im Wesentlichen wird jetzt der Primärenergiebedarf eines Hauses begrenzt. Wie der vorgeschriebene Grenzwert letztendlich unterschritten wird, z. B. durch Maßnahmen zum Wärmeschutz oder durch moderne Heiztechnik, entscheidet der Bauherr selbst.
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