Rauchmelder können Leben retten. Daher findet sich in § 49 Absatz 7 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO) der Satz „in Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben“.
Wir überprüfen ihre Räumlichkeiten auf die sachgerechte Installation und Funktion vorhandener Rauchmelder und installieren bei Bedarf auch neue Geräte.
Als zuverlässige Technologie haben sich für uns die Systeme der Firma Hekatron bewährt, welche vernetzt und per Smartphone-App miteinander verbunden werden können.
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Elektro Kirchhoff
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